Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/21a#abs-1 (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/21a#abs-2 (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Wird zitiert von 76 Entscheidungen zu § 21a StVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 – 10 S 30/16Zitiert von 11
- VG Freiburg, 29.10.2015 – 6 K 2929/14Zitiert von 1
- OLG Köln, 27.08.2024 – 3 U 81/23Zitiert von 4
- LG Bonn, 21.07.2023 – 1 O 254/22Zitiert von 1
- OVG NRW, 24.03.2010 – 8 A 316/09Zitiert von 4
- OLG Hamm, 05.11.2013 – 5 RBs 153/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 – 13 S 1456/24Zitiert von 2
- VG Köln, 27.05.2025 – 18 L 733/25
- VGH Bayern, 26.05.2025 – 11 ZB 25.164
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21a StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.06.2016 Ausfertigung
§ 21a neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 (BGBl. I 1463)
BGBl. 2016 I S. 1463
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22.10.2014 Ausfertigung
§ 21a geändert, Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I 1635)
BGBl. 2014 I S. 1635
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